Gewässerunterhaltung

Gewässerschau

Die Wasser- und Bodenverbände in Mecklenburg-Vorpommern führen jährlich in ihrem jeweiligen Verbandsgebiet eine öffentliche Gewässerschau durch, der Wasser- und Bodenverband „Untere Warnow-Küste“ im Zeitraum zwischen Ende Februar und Anfang April an insgesamt 10 Tagen (zuzüglich 2 Tage Schöpfwerksschau).

Ziel der Gewässerschau ist es, den Zustand von ausgewählten Gewässern und wasserbaulichen Anlagen vor Ort zu besichtigen und kurz- und langfristige Unterhaltungsmaßnahmen festzulegen. Zudem können auch Probleme, die sich zum Beispiel aus der Arbeit des Wasser- und Bodenverbandes mit Gewässeranliegern ergeben, besprochen werden.

Die einzelnen Termine der Gewässerschau orientieren sich dabei an den Schaubezirken des Verbandes. Lediglich sehr große Schaubezirke (SB IV, V und VI) werden noch einmal in Teilschaubezirke und somit in Einzeltermine der Gewässerschau unterteilt.

  Schaubezirk (SB) Gemeinden
SB I Rostock West HRO (Warnemünde, Nordwesten, Reutershagen),
Elmenhorst/Lichtenhagen
SB II Rostock Süd HRO (Südstadt, Stadtmitte, Biestow), Kritzmow, Pölchow,
Papendorf, Ziesendorf, Benitz
SB III Zarnow Damm, Dummerstorf, Kavelstorf, Prisannewitz, Wiendorf
SB IV a Kösterbeck
Wilde Wiese Süd
Kessin, Dummerstorf, Lieblingshof, Sanitz
SB IV b Kösterbeck
Wilde Wiese Nord
Sanitz, Broderstorf, Thulendorf
SB V a Rostock Ost Graal-Müritz, Rövershagen
SB V b Rostock Ost
Carbäk u. Peezer Bach im Landkreis
Bentwisch, Klein Kussewitz, Roggentin, Broderstorf,
Poppendorf, Mönchhagen
SB V c Rostock Ost HRO (Nordosten, Nienhagen, Markgrafenheide)
SB VI a Körkwitzer Bach/Wallbach Ribnitz-Damgarten, Dierhagen
SB VI b Wallbach/Haubach Marlow, Gelbensande, Blankenhagen

Der Ablaufplan mit den konkreten Terminen für das laufende Jahr wird Anfang Februar veröffentlicht und kann in der Geschäftsstelle des WBV erfragt werden.

Hinweis: Vor den Einzelterminen der Gewässerschau wird bereits ein grober Ablaufplan durch den zuständigen Schauführer und die Mitarbeiter des Verbandes erarbeitet und am Treffpunkt des jeweiligen Tages durch Programmpunkte/Problemlagen von Teilnehmern ergänzt. Um einen reibungslosen Ablauf der Veranstaltung zu gewährleisten, möchten wir Sie bitten, sich schon vorab mit uns in Verbindung zu setzen und Ihre Teilnahme anzukündigen. Gegebenenfalls können auch Termine für den Tag der Gewässerschau vereinbart werden.

GWU-Plan

Der Ausgangspunkt für die jährlichen Pflegemaßnahmen an den Gewässern ist die Aufstellung eines Gewässerunterhaltungsplanes nach der Gewässerschau. In diesem Plan werden entsprechend der Bedeutung der Gewässer die Art, der Umfang und die Häufigkeit der Unterhaltung durch den Wasser- und Bodenverband festgelegt und durch die Beteiligung der jeweiligen Fachbehörden (u.a. untere Wasserbehörden, Naturschutzbehörden) abgestimmt und genehmigt.

Im Unterhaltungsplan festgelegt werden die maschinelle Sohlkrautung und Böschungsmahd, Grabenabschnitte in Handmahd/-arbeit, die Deichmahd, Grundräumungen und die Gehölzpflege. Reparatur- und Instandhaltungsmaßnahmen an den offenen und verrohrten Gewässerabschnitten erfolgen nach Bedarf.

Krautung und Mahd

Günstige Standort- und Witterungsbedingungen sowie übermäßige Nährstoffeinträge in ein Gewässer können den Aufwuchs von Wasserpflanzen im Bereich der Gewässersohle befördern. Die Folge ist ein verkrauteter Gewässerabschnitt, der das Abflussvermögen eines Gewässers stark beeinträchtigen kann.

Aus diesem Grund wird eine maschinelle Sohlkrautung und Böschungsmahd an den Gewässern durchgeführt. Zum Einsatz kommen Traktoren und Kettenbagger mit Mähvorrichtungen im Zeitraum zwischen Juli und November. Die Ablage des Mähgutes erfolgt im Bereich eines vom Anlieger freizuhaltenden Gewässerpflegestreifens oberhalb der Böschung.

Aus ökologischen und ökonomischen Gründen werden die Arbeiten, bei Gewährleistung eines ausreichenden Abflussvermögens, überwiegend einseitig ausgeführt (siehe Abbildung).

Grundräumung

Bei einer Grundräumung erfolgt die vollständige Beseitigung von Abflusshindernissen und Auflandungen aus einem Gewässerabschnitt. Diese Maßnahme dient der Wiederherstellung des ursprünglichen Abflussquerschnittes und der gewünschten hydraulischen Leistungsfähigkeit des Gewässers.

Die überschüssigen Sedimente im Grabenprofil werden vornehmlich mithilfe von Baggern mit Räumschaufeln ausgehoben und die Sohle des Gewässers auf das ursprüngliche Höhenniveau gebracht. Das Aushubmaterial wird oberhalb der Böschung abgelegt und einplaniert.

Aufgrund des erheblichen Eingriffes vor allem in die Ökologie des Gewässers erfolgen Grundräumungen nur abschnittsweise und nach Bedarf in größeren Zeitabständen von 5 bis 10 Jahren.

Grundsätzlich werden Grundräumungen in einem Zeitraum vom 15. Juli bis 31. März des folgenden Jahres durchgeführt – möglichst aber außerhalb der Vegetationsperiode in den Wintermonaten nach der maschinellen Krautung der Gewässer.

Gehölzpflege

Ufergehölze bieten Strukturreichtum an den Gewässern und leisten einen wertvollen Beitrag zur Stabilität der Böschungen. Zudem vermindern sie durch Beschattung die übermäßige Verkrautung.

Ein ausgeprägter Baum- und Strauchbestand kann Gewässerunterhaltungsmaßnahmen des Wasser- und Bodenverbandes aber auch behindern. Nach Bedarf und in Abstimmung mit den Naturschutzbehörden erfolgt eine Pflege der beeinträchtigenden Bäume und Sträucher in den vegetationsarmen Monaten von Oktober bis März. Ein darüber hinausgehender Pflegebedarf an den Ufergehölzen obliegt dem jeweiligen Grundstückseigentümer.

Abflusshindernisse wie Windbruch und Totholz werden durch den Wasser- und Bodenverband zeitnah aus dem Gewässer beräumt.

Reparatur

Der Wasser- und Bodenverband führt ganzjährig Reparatur- und Instandhaltungsmaßnahmen an den offenen und zeitweilig verrohrten Gewässern zweiter Ordnung durch. Mögliche Schadstellen werden durch regelmäßige Sichtkontrollen der Verbandsmitarbeiter oder durch Meldungen von Gewässeranliegern erfasst und nach Bedarf zeitnah repariert und instandgesetzt. Zum Einsatz kommen Baufirmen, die vertraglich an den WBV gebunden sind.