Veranlassung
Der Radelbach ist ein nach Europäischer Wasserrahmenrichtlinie (WRRL 2000) berichtspflich-tiges Gewässer. In der Bewirtschaftungsvorplanung (BIOPLAN 2007, StALU MM 2013) wurden für den Fließgewässerkörper WAUN-0300 zahlreiche Defizite festgestellt. In der Konsequenz wurde der ökologische Zustand des Radelbachs als „nicht gut“ eingestuft.
Der Bauernhufengraben, welcher dem Radelbach ca. 2,7 km vor der Mündung in den Radelsee zufließt, wurde im Rahmen der Bewirtschaftungsvorplanung nicht bewertet, da er mit einem Einzugsgebiet kleiner als 10 km2 nicht der Berichtspflicht unterliegt. Die Ziele der EU-WRRL haben jedoch allgemeingültigen Charakter und sind auch auf den Bauernhufengraben übertragbar. Da der Bauernhufengraben auf einer etwa 400 m langen Fließstrecke verrohrt und damit für Fische und Invertebraten nicht durchgängig war, waren hier die Schaffung naturnaher Gewässerstrukturen und die Gewährleistung der ökologischen Durchgängigkeit als Ziele zu nennen.
Darüber hinaus geht aus der „Hochwasserkonzeption Radelbach-Einzugsgebiet im Bereich der Gemeinde Rövershagen“ (BIOTA 2012a) hervor, dass sowohl der Radelbach als auch der Bauernhufengraben auf mehreren Strecken eine unzureichende hydraulische Leistungsfähigkeit aufweisen. Dies führte im Juli 2011 zu folgeschweren Überschwemmungen der Ortslage Rövershagen und den umgebenden land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen.
Planungsgebiet
Das Plangebiet befindet sich im Bereich der Hansestadt Rostock und grenzt an die Gemeinde Rövershagen. Naturräumlich gehört das Gebiet zur Landschaftseinheit „Rostock – Gelbensander Heide“ innerhalb der Großlandschaft „Unterwarnowgebiet“.
Der betrachtete Abschnitt der Radelbaches BA 1.2 hat eine Länge von 3,8 km und reicht von der Straßenkreuzung L22/L221 bis zur Mündung in den Radelsee. Der Bauernhufengraben mit 2,8 km Länge wurde im Bereich vom Waldrand auf der östlichen Seite der Landesstraße L22 bis zur Einmündung in den Radelbach in die Planung einbezogen.
Ausgangszustand und Ziel
Unterhalb der Straßenkreuzung L22/L221 bis zum Waldrand floß der Radelbach geradlinig in einem ausgebauten Trapezprofil. Nördlich des Korridors grenzt eine Acker- und südlich eine Grünlandfläche an. Die linke Uferseite war in regelmäßigen Abständen (etwa 3m bis 4 m) mit Pappeln bestanden. Die Fließgewässerstrukturgüte wurde hier mit der Klasse 3, also als deutlich verändert bewertet. Im Waldbereich bis hin zur Mündung weist der Bach einen natürlichen, geschwungenen und strukturreichen Lauf auf. Mehrere Durchlässe und Staubauwerke unterbrechen im Waldabschnitt allerdings die ökologische Durchgängigkeit.
Der Bauernhufengraben bestand aus einem verrohrten und einem durch Gehölzaufwuchs stark eingeengtem Gewässerprofil. Die Verrohrung stellt sowohl ein Wanderhindernis dar, als auch eine Drosselung für das Abfluss.
Ziel der Maßnahmen war die Verbesserung der Gewässerökologie und die Erhöhung der hydraulischen Leistungsfähigkeit der betrachteten Gewässerabschnitte.
Maßnahmen aus der Bewirtschaftungsvorplanung am Radelbach BA 1.2
- M01 – Durchlassersatzneubau B3b inkl. notwendiger Sohlanpassung
- M02 – Ersatzloser Rückbau des Durchlasses B4b) bzw. Durchlassersatzneubau (B5b)
- M03 – Rückbau Stau/Durchlass und Durchlassneubau
- M04 – Strukturverbesserung mit Laufverschwenkung, naturnaher Gestaltung des Querprofils, Einbau Totholz, Bepflanzung Entwicklungskorridor auf 1.000 m
Maßnahmen am Bauernhufengraben
- Entrohrung auf rund 400 m westlich der L22
- Naturnahe Trassierung auf rund 1.000 m östlich der L22
- Neubau Straßen- und Radwegdurchlass
- Errichtung von 3 landwirtschaftlichen Überfahrten
- Errichtung einer Furt
- Ausweisung einer Gewässerentwicklungskorridors
- Gehölz- und Heckenbepflanzung








