Umsetzung der EU-Wasserahmenrichtlinie
Veranlassung
In der 2005 durchgeführten Bewirtschaftungsvorplanung (BIOTA, 2005) für das Wallbach/ Haubach-Gebiet wurde der ökologische Zustand des betreffenden Gewässerabschnittes (DARS 1100) als „nicht gut“ eingeschätzt. Begründet wird dies vor allem mit der nicht vorhandenen ökologischen Durchgängigkeit der Rohrleitung. Zur Erreichung eines „guten ökologischen Zustandes“ nach WRRL wurde deshalb der Offenlegung der Verrohrung eine hohe Priorität zugeordnet.
Die damit verbundene Wiederanlage des Gewässers beinhaltet in erster Linie die Schaffung von naturnahen Laufstrukturen im Sohl- und Uferbereich (z.B. entsprechend gestaltete Sohl- und Böschungsbereiche, Bepflanzung mit standorttypischen Gehölzen, insgesamt geschwungener Lauf mit naturnahem Abflussprofil), sowie die Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit.
Besondere Relevanz kam dem Projekt zusätzlich durch Hochwasserereignisse (zuletzt 22./23.08.07) zu, die aufgrund des minimierten Abflussprofils zu erheblichen Schäden auf den anliegenden landwirtschaftlichen Flächen sowie zur potenziellen Gefährdung der Ortslagen geführt haben.
Plangebiet
Das Plangebiet umfasst den Haubach vom Forst östlich von Rostocker Wulfshagen bis zur Einmündung der Gewässers 29/7/4 sowie die Renaturierung des Grabens 29/7 von der Kläranlage in Völkshagen bis zur Einmündung in den Haubach.
Umsetzung
Der Bauabschnitt 1 (Haubach, Bauzeit November 2010-Mai 2011) umfasste die folgenden Maßnahmen aus der Bewirtschaftungsvorplanung
- M22 (Offenlegung der Verrohrung DN 1000) von Stat 0+000 bis Stat 0+550,
- M23 die Anregung der Eigendynamik und des Gewässerentwicklungsraumes durch den Einbau von Strömungslenkern und die Einrichtung eines Gewässerentwicklungsstreifens von Stat. 0+000 bis Stat. 2+665
- M25 (Offenlegung der Verrohrung DN 800) von Stat. 1+100 bis Stat 2+665,
- M24 (Sohlgleite: Durchgängigkeit optimieren) 0+550 bis Stat. 1+100
In diesem Zusammenhang wurde auch die neu entstehenden fünft Durchlässe ökologisch und hydraulisch durchgängig durch den Einsatz von Wellstahlprofilen gestaltet.
Der Bauabschnitt 2 (Gewässer 29/7, Bauzeit September 2011-April 2012) umfasste für den Graben 29/7 eine Entrohrung der Betonrohrleitung DN 600 auf 850m Länge, sowie eine naturnahe Gestaltung mit unregelmäßigem Querprofil, einer geschwungenen Linienführung, dem Einbau von Totholzelementen und Störsteinen. Desweiteren wurde 2 Durchlässe ökologisch und hydraulisch durchgängig neu errrichtet.
Der Bauabschnitt 3 (Gewässer 29/7, Bauzeit 08/2014-11/2014) umfasste den Graben 29/7. Hier wurde das mit einer DN400 Betonrohrleitung verrohrte Gewässer auf 420 m entrohrt und eine landwirtschaftliche Überfahrt errichtet.
An allen Abschnitten erfolgte die Sicherung eines Gewässerentwicklungsstreifens durch Grunderwerb von durchschnittlich 7 (rechts) bzw. 10 (links) Metern, sowie eine Initialbepflanzung.
Finanzierung
Das Vorhaben wurde durch Mittel der EU und des Landes gefördert, der Eigenanteil wurde von der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) des (damaligen) Landkreises Nordvorpommern getragen.
Die Gesamtsumme für das Vorhaben betrug ca. 1.052.000 €, davon wurden durch die EU 720.000 €, durch das Land 226.000 € und durch die UNB 106.000 € getragen.





