In der Zeit vom 23.02.2022 – 24.03.2022 führt der Wasser- und Bodenverband „Untere Warnow-Küste“ die diesjährige Gewässerschau durch. Die Schauen sind öffentlich.
Es werden die Anlagen und der Zustand der Gewässer besichtigt sowie kurz- und langfristige Unterhaltungsmaßnahmen besprochen.
Weitere Auskünfte erhalten Sie unter der Telefonnummer 0381/ 4909768 oder in der Geschäftsstelle in der Alt Bartelsdorfer Str. 18A in 18146 Rostock.
Aufgrund des Infektionsgeschehens der Corona-Pandemie zum Zeitpunkt der Gewässerschau behält sich der Wasser- und Bodenverband Anpassungen im Ablauf der Veranstaltung vor.
> Bitte informieren Sie sich kurzfristig auf unserer Internetseite über aktuelle Änderungen. Kontaktieren Sie uns in Vorbereitung auf die Veranstaltung gerne auch telefonisch.
Die Gewässerunterhaltung an den Gewässern 2. Ordnung wird in diesem Jahr in folgenden Zeiträumen durchgeführt:
Krautung: 15.07.2022 – 30.11.2022
Grundräumung: 15.07.2022 – 15.03.2023
Gehölzpflege: 01.10.2022 – 28.02.2023
Die Instandhaltung von Gewässern, Rohrleitungen, Stauen, Schöpfwerken usw. erfolgt ganzjährig.
Die Baubetriebe sind verpflichtet, genaue Absprachen mit den Anliegern über den konkreten Zeitpunkt der Unterhaltungsarbeiten durchzuführen.
Gemäß § 41 des Wasserhaushaltsgesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 4. August 2016 (BGBl. I S. 1972) geändert worden ist und § 66 Wassergesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (LWaG) vom 30.11.1992 (GVOBl. M-V S. 669), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 27. Mai 2016 (GVOBl. M-V S. 431, 432) und der Satzung unseres Verbandes sind die Eigentümer des Gewässerbettes, die Anlieger und Hinterlieger verpflichtet, die Durchführung der Unterhaltungsarbeiten und die Benutzung der Grundstücke zu dulden und den anfallenden Aushub auf den Ufergrundstücken aufzunehmen.
Zur Durchführung der Arbeiten sind in Absprache mit dem jeweiligen Baubetrieb E-Zäune und andere bewegliche Hindernisse von den Nutzern zurückzusetzen. Entlang der Böschungsoberkanten der Gewässer ist ein beidseitiger Unterhaltungsstreifen in einer Breite von 5 Metern so zu bewirtschaften, dass die Unterhaltung nicht behindert wird.
Allen Eigentümern und Nutzern von betroffenen Grundstücken (Anlieger und Hinterlieger), Inhabern von Fischereirechten, Mitgliedern, Verbänden und Gewässerbenutzern wird die Möglichkeit auf Anhörung, zur schriftlichen Äußerung bzw. zur Niederschrift in unseren Diensträumen in 18146 Rostock, Alt Bartelsdorfer Str. 18a, Telefon: 0381-4909768 gewährt.